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Blog|Geldanlage im Ausland – was ist steuerlich zu beachten?

Geldanlage im Ausland – was ist steuerlich zu beachten?

Was ist eine Quellensteuer?

Bei der Vorbereitung und Abgabe der Steuerklärungen gibt es oft Informationsbedarf hinsichtlich der Besteuerung von Kapitalerträgen. In diesem Zusammenhang erreichen uns regelmäßig Fragen zur Quellensteuer und ob und wie die bei Bigbank generierten Zinserträge steuer- und meldepflichtig sind. Aus diesem Anlass haben wir in diesem Beitrag die relevanten Informationen für Sie zusammengestellt.

Der Begriff Quellensteuer definiert Steuern, die nicht vom Steuerpflichtigen gezahlt werden, sondern unmittelbar dort abgezogen und weitergegeben wird, wo sie anfällt. Etwa, wenn der Arbeitgeber seinen Anteil der Lohnsteuer zahlt oder wenn Banken Steuern einbehalten. Für Kapitalerträge wird in Deutschland beispielsweise eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent fällig, um diese Zahlung kümmert sich automatisch das Kreditinstitut. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge

Zu den Kapitalerträgen zählen Zinsen von Sparbüchern, Tages- oder Termingeldern, Dividendenzahlungen von Aktien- oder Genossenschaftsanteilen sowie Erträge aus Zertifikaten, beispielsweise Fonds oder Währungen. Darüber hinaus unterliegen auch Kursgewinne aus dem Aktienhandel der Abgeltungssteuer.

In Deutschland können Anleger für deutsche Kapitalerträge, die sie erhalten, einen Freibetrag – den sogenannten Sparerpauschbetrag – geltend machen und bei den Kreditinstituten, die diese Geldanlagen verwalten, einen Freistellungsauftrag einreichen. Bei nicht verheirateten Personen liegt dieser Betrag bei 801 Euro, bei Verheirateten liegt die Gesamtsumme bei 1.602 Euro, von denen dann keine Abgeltungssteuer abgezogen wird.

Doch wie sieht es mit ausländischen Kapitalerträgen aus?

Geldanlage im Ausland – was ist steuerlich zu beachten?

Erhält der Anleger einen Kapitalertrag eines ausländischen Unternehmens, zieht das Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vor Ort die Quellensteuer ein und vom Ertrag ab – aber auch in Deutschland wird auf den ausgezahlten Ertrag die Steuer erhoben. Deutschland hat aus diesem Grund mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart, um die doppelte Besteuerung zu reduzieren oder sogar abzuwenden. Mehr Informationen dazu finden Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

Wie sieht es mit Ihren Zinserträgen bei Bigbank aus?

Estland erhebt keine Quellensteuer auf Zinserträge ausländischer Sparer. Die Zinserträge Ihrer Festgeldanlage werden also ohne einen Steuerabzug voll an Sie ausgezahlt. Da also keine Steuern abgezogen werden, erhalten Sie von uns auch keine Steuerbescheinigung über Ihre Erträge. Stattdessen erhalten Sie in Kürze eine Auflistung aller Kapitalerträge Ihrer Anlagen bei Bigbank aus 2019, können diese in unseren Onlinebereich herunterladen und Ihrer Steuererklärung hinzufügen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass jeder Anleger ist dazu verpflichtet ist, seinem Finanzamt diese Zinserträge aktiv zu melden. Sie müssen in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, in der entsprechenden Steuerklärung erfasst werden. Sie ist auch dann notwendig, wenn dieser Zinsertrag zusammen mit anderen Kapitalerträgen innerhalb des Ihnen zur Verfügung stehenden Sparerpauschbetrages liegen sollte.

Denn Bigbank informiert diesbezüglich nicht nur das estnische Finanzamt. Auch das deutsche Bundeszentralamt für Steuern erhält jährlich eine entsprechende Meldung über alle deutschen Anleger und deren Kapitalerträge. Weitere Informationen können Sie de r Webseite des deutschen Bundeszentralamts für Steuern entnehmen.