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Blog|Warum Ihre Anlagen in der EU geschützt sind

Warum Ihre Anlagen in der EU geschützt sind

Wie sicher ist mein Geld, wenn ich es anlege? Für viele Anleger ist neben einer vernünftigen Rendite besonders die Sicherheit ihrer Anlage ein entscheidender Faktor. Besonders in unsicheren Zeiten fragen sich viele Sparer: Was geschieht mit meinem Geld wenn ein Zahlungsinsitut plötzlich zahlungsunfähig ist?

Einlagensicherung der Europäischen Union


Bei einer Geldanlage gilt es mehrere Faktoren zu beachten: die Höhe der Anlage, die erwartete Rendite und, insbesondere für konservativere Sparer, die Sicherheit. Hierbei können Anleger aus Deutschland beruhigt sein, solange sie ihre Ersparnisse im Heimatland oder in einem anderen Land der Europäischen Union anlegen.. Sollte eine Bank ihre Kunden nicht mehr auszahlen können, startet ein gesetzlich festgelegter Vorgang, durch welchen Sie innerhalb weniger Tage Ihre Anlage aus dem staatlichen Garantiefond zurück erhalten können.
Das bedeutet, dass Ersparnisse bis zu dieser Höhe bei einem Bankrott des Kreditinstituts durch den Gesetzgeber auf europäischer Ebene geschützt sind. Dabei ist es indifferent, ob dein Geld bei einer Bank in Deutschland oder beispielsweise in Estland angelegt ist. Dieser Schutz gilt sowohl für dein Girokonto als auch auf Tages- und Festgeldkonten sowie mögliche Sparbücher. Bei einem eventuellen Wertpapierdepot gilt der Schutz lediglich für das Verrechnungskonton nicht für die tatsächlichen Wertpapiere, im Krisenfall gibt es hier aber einen anderen Schutz.


Grenze von 100.000 € gilt pro Bank


Hierbei ist es wichtig herauszuarbeiten, dass die Absicherungsgrenze pro Bank und nicht pro Konto gilt. Haben Siemehrere Konten bei einer Bank, werden Ihre Salden entsprechend addiert Wenn Sie sowohl ein Tagesgeldkonto wie auch diverese Festgeldanlagen bei uns werden diese nicht seperat betrachtet, sondern die gesamt Summe die Sie bei der Bigbank angelegt haben. Wenn Sie zum Beispile 50.000,00 EUR als Tagesgeldangelegt haben und weitere 60.000,00 EUR in diversen Festgeldverträgen haben, werden die 100.000,00 EUR geschütz, jedoch bleiben in der Regel die übrigen 10,000.00EUR ungeschützt.


Unproblematisches Verfahren im EU-Ausland


Die Abwicklung von Krisenfällen im EU-Ausland ist ebenso simpel wie bei Banken mit Ihrem Sitz in Deutschland. Die Sparer müssen lediglich die jeweiligen Behörden kontaktieren, welche sich dann um die Erstattung kümmern. Im Kriesenfall beträgt die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen durch Einleger drei Jahre. Einleger können bereits nach acht Tagen eine Entschädigung verlangen und auch die Dreijahresfrist beginnt ab diesem Datum. Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen durch Anleger beträgt fünf Jahre. Für mehr Informationen über den Sicherungsfonds und das Sicherungsschema können Sie die Webseite des Sicherungsfonds unter www.tf.ee/eng/ besuchen.


Eine einfache Möglichkeit Geld ertragreich und sicher zurückzulegen sind die Tages- und Festgeldoptionen der Bigbank. Aktuell gibt es sowohl auf dem Tages- als auch auf dem Festgeldkonto bis zu vier Prozent Zinsen.